So geht Urlaubsplanung trotz Corona

Wir teilen unsere persönlichen Erfahrungen mit Reisen während Corona mit Ihnen!
Wir überzeugen uns stetig selbst, wie Reisen in Corona-Zeiten funktioniert. Wir waren in 2020 auf Mallorca, auf Kreta, in der Türkei und auf Barbados, also auch auf einer Fernreise. 2021 waren wir auf den Kanaren, in Spanien, in Portugal, auf Kreta und in der Türkei. 2022 waren wir bereits in der Dominikanischen Republik, in Dubai, Italien, Griechenland, Finnland, Namibia und Sardinien. Korfu und das Riesengebirge sind noch in Planung. Diese Erfahrungen geben wir aus erster Hand persönlich weiter. Zudem bilden wir uns permanent weiter, so dass wir immer aktuell informiert sind.

  • Welche Voraussetzungen werden bei Einreise benötigt, welche Formulare müssen ausgefüllt werden, wie läuft ein Corona-Test vor der Reise und im Zielgebiet ab.
  • Wo kann ich mich überhaupt testen lassen und was kostet das, wann bieten Veranstalter Coronatests an.
  • Wie werden die Hygienekonzepte vor Ort im Hotel und an den Sehenswürdigkeiten umgesetzt.
  • Was erwartet mich nach Rückkehr
  • und viele weitere Fragen

Mit uns haben Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner mit kompetenter Beratung und langjähriger Erfahrung.
Wir freuen uns, Ihre Reiseträume zu erfüllen.

Update Corona-Einreiseregeln nach Deutschland – Stand 27.07.2022

>> Keine Quarantäne mehr bei Rückkehr: Deutschland hat seit 3.3.2022 sämtliche Hochrisikogebiete gestrichen

Ab dem 3.3.2022 setzt das RKI die Liste der Corona-Hochrisikogebiete auf null. Damit sind Einreisen nach Deutschland für alle quarantänefrei möglich. Als Grund für den Schritt nennt das Robert-Koch-Institut (RKI) die umfangreiche Verbreitung der Omikron-Variante, die als vergleichsweise mild im Gegensatz zu früheren Corona-Varianten gilt. Allerdings kann die Kategorie Hochrisikogebiete reaktiviert werden, wenn neue Varianten Mutanten auftreten.

3G-Regel ist bis mindestens Ende August ausgesetzt
Deutschland setzt bis mindestens Ende August 2022 die 3G-Regel bei der Einreise aus, das heißt, für Reisende bestehen keine coronabedingten Einschränkungen mehr.

Weitere Infos gibt es hier: Bundesgesundheitsministerium FAQ

Einreiseanmeldung:
die Einreiseanmeldung muss aktuell bei Rückkehr nach Deutschland nicht ausgefüllt werden


Folgende Staaten gelten aktuell als Hochrisikogebiet:

  • keine

Virusvariantengebiete:

  • gibt es derzeit keine.

Wenn sie wieder eingeführt werden sollte, gilt nur dann Quarantänepflicht: Sämtliche Personen, die aus einem Virusvariantengebiet zurückkommen, müssen sich nach Einreise in Deutschland zusätzlich zum Test für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne lässt sich nicht verkürzen. Sie gilt für alle – also für Ungeimpfte, Geimpfte und Genesene. Zudem besteht neuerdings PCR-Test-Pflicht. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, wenn man eigenständig einreist. Kommt man mit Flugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn, darf der Test nicht älter als 48 Stunden ab Beginn der Beförderung sein. Das Ganze gilt für Personen ab 6 Jahren.

Alle Angaben sind laut RKI. Wir übernehmen keine Haftung dafür.

Liebe Reisefreunde,

Bitte kontaktiert uns auch, wenn durch einen Reiseveranstalter direkt Angebote gesendet werden. Nicht immer sind diese die besten und viele Fragen stecken im Detail bzw. im Kleingedruckten. Wir schauen immer individuell und beraten zur individuellen Situation.

„Corona Reiseschutz“
Wir bieten die Möglichkeit, die Reise mit einem ergänzenden Corona Reiseschutz unseres langjährigen sehr zuverlässigen Partners Hanse Merkur Reiseversicherungen zu ergänzen. Der Zusatzschutz beinhaltet zusätzlich zur klassischen Rücktrittsversicherung im Krankheitsfall auch die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise auch in folgenden Fällen:

  • Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise